Finanziell
Ab September 2019 wird für 7 h tägliche Betreuung (= Öffnungszeit) ein monatlicher Elternbeitrag von 69€ erhoben, der jedoch mit Zuschüssen des Freistaats Bayern verrechnet wird so dass die Eltern effektiv keinen Elternbeitrag zahlen. Der Beitrag wird gefördert vom Referat für Bildung und Sport der Stadt München.
(Für kürzere Betreuungszeiten gelten 58€ (bis 6h) bzw. 48€ (bis 5h) die gleichermaßen verrechnet werden. Für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in München haben und ggf. Kinder unter 3 Jahren fällt ein höherer Elternbeitrag an da keine Förderung durch die Stadt München erfolgt.)
Hinzu kommen die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein und ein monatlicher Vereinsbeitrag der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Für unser Musikprogramm wird zudem ein Beitrag von aktuell 25 Euro im Monat fällig.
Kochen
Die Eltern kochen reihum das Mittagessen für den Kindergarten, d.h. jedes Elternpaar ist ca. einmal pro Monat dran. Dazu gehört auch, nach dem Kindergarten aufzuräumen und das Geschirr zum Spülen mitzunehmen sowie am nächsten Morgen Wasser/Tee mitzubringen. Hierfür ist mindestens ein halber Tag pro Kochdienst einzuplanen. Die Kosten für die Zutaten (Bio) sind im Monatsbeitrag noch nicht enthalten. Die kochenden Eltern müssen eine Hygiene-Belehrung beim Gesundheitsamt o.ä. absolvieren.
Elterndienst
Wir sind eine Elterninitiative. Das bedeutet, dass wir zwar für die Betreuung der Kinder pädagogisches Personal beschäftigen, viele organisatorische und praktische Tätigkeiten rund um den Kindergarten aber von den Eltern erbracht werden. Das gibt uns viele Freiräume, den Kindergarten unserer Kinder mitzugestalten und mitzuerleben. Jedes Elternpaar übernimmt einen Elterndienst, z.B. Fest- und Ausflugsorga, Bauwagen putzen, Essensdienst-Orga, Besorgungen oder einen Vorstandsposten. Hierfür sind mindestens 1-3h pro Woche einzuplanen.
Falls Erzieher krank sind und keine unserer Aushilfen Zeit hat, oder bei manchen Ausflügen kann es nötig sein, dass Eltern ausnahmsweise auch bei der Betreuung einspringen. Hierfür müssen die Eltern einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen.